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Durch die GWG Blankenburg eG wird vorwiegend die sogenannte Brutto-Kalt-Miete erhoben, weil fast alle Wohnungen mit einer separaten Heizung und Warmwasserbereitung ausgestattet sind.
Brutto-Kalt-Miete = Grundmiete + Betriebskosten (kalt) Grundmiete = Mietzins Betriebskosten (kalt) = alle Betriebskosten außer Kosten für Heizung, Warmwasserbereitung und Elektroenergie
Betriebskosten (kalt)
hierzu zählen: - lfd. öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer) - Kosten der Wasserversorgung (Trinkwasser) - Kosten der Entwässerung (Abwasser) - Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung - Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung - Kosten der Gartenpflege (einschl. Gehwege und Zugänge) - Kosten der Beleuchtung (gemeinschaftliche Räume) - Kosten der Schornsteinreinigung - Kosten der Sach-und Haftpflichtversicherung - sonstige Betriebskosten ( z.B. Wartung von Gas- und E-Geräten,Feuerlöschern, Miete für Zähleinrichtungen u. ä.)
Betriebskosten (warm) - In Häusern mit Gemeinschaftsheizungsanlagen
hierzu zählen zusätzlich zu den Betriebskosten (kalt) noch: - Kosten der Beheizung - Kosten der Warmwasserversorgung - Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasseranlagen
weitere Betriebskosten
möglich wären außerdem noch weitere Betriebskosten, die z.Z. in GWG-Objekten nicht entstehen: - Kosten des Aufzuges - Kosten für den Hauswart - Kosten für Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabelanschluss - Kosten der Einrichtungen für Wäschepflege als Betriebskosten zählen nicht
- Kosten für Instandhaltung/Instandsetzung - Verwaltungskosten - Kapitalkosten
Zahlung und Abrechnung der Betriebskosten
Die Umlage der Betriebskosten erfolgt gemäß Betriebskostenverordnung. Die Zahlung der Betriebskosten erfolgt in Form von monatlichen Vorauszahlungen zusammen mit der Grundmiete. Die Abrechnung erfolgt jährlich spätestens bis 31.12. des Jahres für den Abrechnungs- zeitraum des Vorjahres.
Beispiel: Die Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2011 erfolgt bis spätestens 31.12.2012. |