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Mitgliedschaft
  1. erfolgt durch Beitrittserklärung auf der Grundlage der Satzung der GWG und ist Voraussetzung für Abschluss eines Dauernutzungsvertrages für eine Wohnung
  2. Mitglieder müssen Pflicht-Anteile erwerben (1 Anteil = 250,00€):
     - Wohnung für ein Mitglied: 2 x 250,00€ = 500,00€
     - Wohnung für zwei Mitglieder: 3 x 250,00€ = 750,00€ (Ehepaar o. Lebensgemeinschaft)
  3. Beitrittsgebühr: 
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Dauernutzungsvertrag
  1. wird als unbefristeter Vertrag geschlossen
  2. Kündigung durch den Nutzer ist bis zum 3. Werktag eines Monats für den Ablauf des übernächsten Monats möglich

Beispiel:
 - Kündigung am 03.08.2011 --> wird zum 31.10.2011 wirksam
 - Kündigung am 04.08.2011 --> wird zum 30.11.2011 wirksam

 
Miete und Betriebskosten

Durch die GWG Blankenburg eG wird vorwiegend die sogenannte Brutto-Kalt-Miete erhoben, weil fast alle Wohnungen mit einer separaten Heizung und Warmwasserbereitung ausgestattet sind.

Brutto-Kalt-Miete = Grundmiete + Betriebskosten (kalt)
Grundmiete = Mietzins
Betriebskosten (kalt) = alle Betriebskosten außer Kosten für Heizung, Warmwasserbereitung und Elektroenergie

Betriebskosten (kalt)

hierzu zählen:
 - lfd. öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer)
 - Kosten der Wasserversorgung (Trinkwasser)
 - Kosten der Entwässerung (Abwasser)
 - Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
 - Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
 - Kosten der Gartenpflege (einschl. Gehwege und Zugänge)
 - Kosten der Beleuchtung (gemeinschaftliche Räume)
 - Kosten der Schornsteinreinigung
 - Kosten der Sach-und Haftpflichtversicherung
 - sonstige Betriebskosten ( z.B. Wartung von Gas- und E-Geräten,Feuerlöschern, Miete für Zähleinrichtungen u. ä.)

Betriebskosten (warm) - In Häusern mit Gemeinschaftsheizungsanlagen

hierzu zählen zusätzlich zu den Betriebskosten (kalt) noch: 
 - Kosten der Beheizung
 - Kosten der Warmwasserversorgung
 - Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasseranlagen

weitere Betriebskosten

möglich wären außerdem noch weitere Betriebskosten, die z.Z. in GWG-Objekten nicht entstehen:
 - Kosten des Aufzuges
 - Kosten für den Hauswart
 - Kosten für Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabelanschluss
 - Kosten der Einrichtungen für Wäschepflege
   
als Betriebskosten zählen nicht   

 - Kosten für Instandhaltung/Instandsetzung
 - Verwaltungskosten
 - Kapitalkosten

Zahlung und Abrechnung der Betriebskosten

Die Umlage der Betriebskosten erfolgt gemäß Betriebskostenverordnung. Die Zahlung der Betriebskosten erfolgt in Form von monatlichen Vorauszahlungen zusammen mit der Grundmiete. Die Abrechnung erfolgt jährlich spätestens bis 31.12. des Jahres für den Abrechnungs- zeitraum des Vorjahres.

Beispiel: Die Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2011 erfolgt bis spätestens 31.12.2012.

 


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